Saatgutbehandlungen des in Verkehr gebrachten Saatgutes

Erhebung der Saatgutbehandlungsmittel

Im Rahmen der Maßnahme 6-2 des nationalen Aktionsplans zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wurde für das Jahr 2019 eine Erhebung zu den Saatgutbehandlungsmitteln des in Luxemburg in Verkehr gebrachten Saatgutes mehrerer Kulturen durchgeführt. Gebeiztes Saatgut der jeweiligen Kulturen war mit einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe behandelt.

Sonnenblume

  • Fludioxonyl, Metalaxyl

Erbsen & Bohnen

  • Metalaxyl, Fludioxonyl, Cymoxanil

Getreide (Weizen, Gerste, Triticale, Roggen, Hafer, Dinkel)

  • Fluopyram, Prothioconazol, Triadimenol, Fludioxonyl, Difenoconazol, Metalaxyl-M, Tebuconazol, Triazoxid, Fluoxastrobin, Prochloraz, Pyrimethanil, Triticonazol, Sedaxane, Pseudomonas chlororaphis Stamm MA 342, Cypermethrin, Silthiopham

Mais

  • Bromoxynil, Methiocarb, Metalaxyl-M, Fludioxonyl, Tefluthrin, Thiram, Triticonazol, Ziram, Thiacloprid, Prothioconazol

Raps

  • Thiram, Bacillus amyloliquefaciens Stamm MBI 600

Zusätzliche Informationen

  • Saatgutbehandlungsmittel müssen im Mitgliedsstaat, in dem die Behandlung durchgeführt wird, zugelassen sein. Eine Zulassung des Saatgutbehandlungsmittels im Mitgliedsstaat, im dem das behandelte Saatgut in Verkehr gebracht oder gesät wird, ist nicht notwendig (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 49);
  • in Luxemburg zu Verkauf und Anwendung zugelassene Saatgutbehandlungsmittel sind hier gelistet (Form „FS“);
  • eine Aufzeichnungspflicht besteht für das Behandeln von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln, jedoch nicht für das Säen von behandeltem Saatgut (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 67);
  • die oben beschriebene Erhebung erfolgte beim luxemburgischen Landhandel. Zu aus dem Ausland direkt an den Endkäufer geliefertes Saatgut liegen daher keine Informationen vor. Ein Großteil des in Luxemburg in Verkehr gebrachten Saatgutes wird an Kunden im Ausland verkauft und dort gesät.

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